Warum kleine Gehaltssprünge derzeit zu weniger Netto führen können
Bei den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung gibt es aktuell eine Besonderheit: Wird eine Einkommensgrenze überschritten, gilt der höhere Beitragssatz nicht nur für den Teil oberhalb der Grenze, sondern für das gesamte beitragspflichtige Einkommen.
Dadurch entstehen sogenannte Sprungstellen. Das heißt: Ein geringfügig höheres Bruttoeinkommen kann zu einem niedrigeren Netto führen.
Aktuelle Staffelung 2026 (Arbeitnehmer)
| Monatliches Bruttoeinkommen | AV-Beitragssatz |
|---|---|
| bis 2.225,00 € | 0 Prozent |
| 2.225,01 bis 2.427,00 € | 1 Prozent |
| 2.427,01 bis 2.630,00 € | 2 Prozent |
| über 2.630,00 € | 2,95 Prozent |
Beispiele: Wo die Sprungstellen sichtbar werden
| Grenze | Brutto | AV-Satz | Netto | Differenz zum Ausgangspunkt |
|---|---|---|---|---|
| 2.225,00 | 2.225,00 € | 0 % | 1.771,66 € | – |
| 2.225,01 € | 1 % | 1.756,09 € | -15,57 € | |
| 2.251,62 € | 1 % | 1.771,66 € | ±0 € (wieder gleich) | |
| 2.427,00 | 2.427,00 € | 1 % | 1.874,34 € | – |
| 2.427,01 € | 2 % | 1.857,35 € | -16,99 € | |
| 2.456,37 € | 2 % | 1.874,34 € | ±0 € (wieder gleich) | |
| 2.630,00 | 2.630,00 € | 2 % | 1.974,76 € | – |
| 2.630,01 € | 2,95 % | 1.957,28 € | -17,48 € | |
| 2.660,57 € | 2,95 % | 1.974,76 € | ±0 € (wieder gleich) | |
| Berechnungsbasis: Angestellter in Wien ohne Kinder, Steuerjahr 2026; Berechnung: rechner.at | ||||
Direkt nach Überschreiten der jeweiligen Grenze sinkt das Netto zunächst. Erst bei einem höheren Bruttoeinkommen wird dieser Effekt wieder ausgeglichen.
Geplante Reform
Die bestehende Einkommensstaffelung soll entfallen. Künftig ist ein einheitlicher Beitragssatz von 2,95 Prozent des Bruttolohns vorgesehen; bisherige Begünstigungen für Niedrigverdiener wie reduzierte Sätze oder Befreiungen entfallen damit.
Mögliche Auswirkungen
„Ein Überschreiten von Einkommensgrenzen hätte dann keine abrupten Auswirkungen mehr auf die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Der Effekt, dass mehr Brutto weniger Netto bedeuten kann, würde damit entfallen.“Bernhard Angeler, Geschäftsführer der BAWS, Betreiber von rechner.at
Für Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen kann sich die zusätzliche Belastung teilweise ausgleichen: Über die SV-Rückerstattung (Negativsteuer) erhalten sie im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung eine Gutschrift, durch die ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge rückerstattet wird. Wie stark sich das auswirkt, hängt von der jeweiligen Einkommenssituation ab.