In den Jahren 2026 und 2027 werden Familienleistungen eingefroren - es gibt also keine Inflationsanpassung.
Das bedeutet:
| Alter des Kindes | Betrag pro Monat |
| 0-2 Jahre | 138,40 € |
| 3-9 Jahre | 148,00 € |
| 10-18 Jahre | 171,80 € |
| ab 19 Jahren | 200,40 € |
| Anzahl der Kinder | Betrag pro Kind und Monat |
| 2 Kinder | 8,60 € |
| 3 Kinder | 21,10 € |
| 4 Kinder | 32,10 € |
| 5 Kinder | 38,90 € |
| 6 Kinder | 43,40 € |
| 7 Kinder und mehr | 63,10 € |
Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird monatlich der Kinderabsetzbetrag ausbezahlt, der pro Kind monatlich 70,90 € beträgt.
Im August wird jeweils ein Schulstartgeld in Höhe von 121,40 € für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren ausgezahlt.
Der Zuschlag für ein erheblich behindertes Kind beträgt 189,20 € pro Monat, wenn der Grad der Behinderung des Kindes mindestens 50 Prozent beträgt.